Kinder haben das Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen – auch wenn diese sich darüber nicht einig werden. Das Wohl des Kindes/ der Kinder muss dabei stets im Mittelpunkt stehen. Ziel ist es, dem Kind/ der Kinder korrigierende Erfahrungen mit den Eltern zu ermöglichen ohne es jedoch zu überfordern.

Einschätzung im Hinblick darauf, ob die Möglichkeit besteht, die Besuchskontakte unbegleitet abzuwickeln.

Verbesserung der Akzeptanz/ Toleranz zwischen Eltern und Pflegeeltern.

Das Team im BlickPunktKind besteht aus 5 pädagogischen Fachkräften aus verschiedenen Kindertagesstätten im Landkreis Heidenheim und 2 langjährig erfahrenen Umgangsbegleiterinnen.


BlickPunkt Kind

Fachbereichsleitung: Silvia Bauer, Diplom-Sozialarbeiterin
E-Mail: Silviabauer@blickpunktkind.org
Telefon: 07321-4894257
Mobil: 0176-64681751


Begleiteter Umgang (BU)

Wenn Sie Umgang mit Ihrem Kind wünschen, oder aber einen Umgangskontakt zum Wohle des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht verwirklichen können, dann wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt. Dort bekommen Sie beratende Unterstützung und bei Bedarf einen Begleiteten Umgang auf der rechtliche Grundlage, die in §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgelegt ist.

Eine Kollegin von BlickPunktKind begleitet Ihren vom LRA bewilligten Umgang mit Ihrem Kind in unserer dafür angemieteten Wohnung in Heidenheim-Schnaitheim oder im Familien- und Kommunikationszentrum in Herbrechtingen.

  • Wir stellen den Schutz des Kindes sicher und begleiten den umgangsberechtigten Elternteil beim Aufbau, bei der Vertiefung des Kontaktes zu dessen Kind.
  • Wir arbeiten mit den Eltern daran, dass diese sich zum Wohle des/r Kinder/es wieder begegnen können und die Belange der Kinder miteinander besprechen können.
  • Wir schaffen für das Kind / die Kinder eine angenehme Atmosphäre während dem Begleiteten Umgang, coachen den umgangsberechtigten Elternteil auch in gemeinsamen Gesprächen ohne Kind.
  • Wir begleiten auch langfristig Ihren Umgang, wenn Sie aufgrund psychischer Erkrankung nicht eigenständig mit Ihrem Kind Umgang haben können.


Kinder in Pflegefamilien

Kinder haben ein Recht auf Kontakt mit ihren leiblichen Eltern. Wenn das Jugendamt / die Gerichte entscheiden, dass diese Kontakte zum Wohle des Kindes von einer Fachkraft begleitet sein müssen, dann bekommen sie bei uns Termine zum Begleiteten Umgang mit ihren Kindern.
Die Kinder erfahren bei uns den Schutz, den sie benötigen um mit ihren Eltern in Kontakt bleiben zu können.
Die Eltern werden dabei unterstützt die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen.
Im Auftrag des Jugendamtes schaffen wir im BlickPunktKind für die Kinder einen geschützten Rahmen, in dem sie einen unbeschwerten Kontakt mit den leiblichen Eltern erleben dürfen.

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